| Die Lärmbelastungen werden auf Grundlage der "Vorläufigen Berechnungsmethode
zur Ermittlung der Belastungszahlen durch Umgebungslärm (VBEB)" ermittelt.
Dabei wird die Anzahl Einwohner nach einem festgelegten Verfahren den in 4 m
Höhe über Gelände berechneten Fassadenpunkten zugeordnet. Entsprechend dem
jeweiligen LDEN bzw. LNight wird die Zahl der Einwohner in 5 dB(A)-Klassen aufsummiert.
Gebäude, die nur Pegel unterhalb der Relevanzgrenze von 55 dB(A) am Tag,
bzw. Abend und 45 dB(A) in der Nacht ausweisen, bleiben unberücksichtigt.
Entsprechend 34. BImschV, § 4 Abs. 4 wird die Geräuschsituation für den LDEN Pegel in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) dargestellt:
55 dB(A) < LDEN <= 60 dB(A),
60 dB(A) < LDEN <= 65 dB(A),
65 dB(A) < LDEN <= 70 dB(A),
70 dB(A) < LDEN <= 75 dB(A) sowie
LDEN > 75 dB(A).
LDEN stellt den in der Umgebungslärmrichtlinie verwendeten Lärmindex für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (day: 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr/evening: 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr/night: 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) dar. |