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Lärm

6.2.  Lärmkartierung der Stadt Halle (Saale), Stufe 3

  Die aktuelle Lärmkartierung für Halle (Saale) ist die Grundlage für die Erarbeitung des nächsten Lärmaktionsplanes. Dieser wird dann für die Stadt Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung für einen Zeitraum von fünf Jahren enthalten.

Die Kenntnis der Verkehrslärmverteilung im Stadtgebiet kann helfen, Zusammenhänge zu verstehen und Abhilfe zu organisieren. Genau hier setzt die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm an. Die Ermittlung der flächen- und einwohnerbezogenen Lärmbelastungen nach den einschlägigen EU-Vorschriften dient neben einer europaweiten Analyse durch EU-Behörden unter anderem auch der Information der Öffentlichkeit über die Lärmbelastung in ihrem Umfeld auf Basis europaweit annähernd einheitlicher Ansätze der Lärmberechnung.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch die §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Gemäß § 47c BImSchG sind zum 30.06.2007 strategische Lärmkarten erstmalig zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Als Ballungsraum nach § 47b Nr. 2 ist die Stadt Halle (Saale) dazu verpflichtet neben dem Hauptstraßennetz auch das untergeordnete Straßennetz sowie den Straßenbahnlärm und den Lärm großer Industrieanlagen zu kartieren. Die Kartierung der Haupt- und Nebenstrecken der Eisenbahn erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt, während die Kartierung des Fluglärms, der vom Flughafen Leipzig/Halle ausgeht, vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kartiert wird.

Die Darstellung der Lärmkarten erfolgt in sogenannten Isophonenkarten, die die verschiedenen Lärmindizes in Abhängigkeit der Lärmquelle abbilden. Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes Lden und Lnight verwendet. Der Lärmindex Lden spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen.

Die Berechnung der Lärmindizes und der Betroffenheiten erfolgen nach folgenden Vorschriften:
  • VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen; 22. Mai 2006
  • VUSCH: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen; 22. Mai 2006
  • VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Gewerbe und Industrie; 22. Mai 2006
  • VBEB: Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm; 09. Februar 2007


Die Berechnung erfolgt in einem 10 mal 10 Meter Raster und einer Immissionshöhe von 4 Metern.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes erwähnenswert: Verengen sich die Isophonen, liegt dies meist an Unebenheiten im Gelände. Steigt direkt neben der Straße das Gelände stark an, kann sich der Schall nicht gleichmäßig ausbreiten und somit kommt es zum Einschnüren der Isophonen. Auch in der Umgebung von Brücken ist das Isophonenbild gestört. Der Schall erfährt auf seinem Weg zum Talboden bereits eine Dämpfung. Somit ist es möglich, dass es in Bereichen, die näher an der Straßenachse liegen, leiser ist, als in solchen Bereichen, die weiter entfernt, aber auf Straßenhöhe liegen.

Die Lärmkartierung der Stufe 3 erfolgte im Auftrag der Stadt Halle (Saale) durch die Firma goritzka akustik – Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik.


Die textlichen Ergebnisse der Lärmkartierung können im Internet eingesehen und heruntergeladen oder während der Sprechzeiten im Fachbereich Umwelt, Hansering 15, 06108 Halle bei der Unteren Immissionsschutzbehörde in einem Bericht eingesehen werden.


weitere Informationen: www.halle.de/de/Verwaltung/Umwelt/Luft-Laerm-Elektrosmog/Laerm/Laermkartierung/

letzte Änderung: 8.11.2018

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