| Lebensräume, die von benachbarten Arealen gut abgrenzbar sind und eine Lebensgemeinschaft pflanzlicher und tierischer Organismen mit ihren vielfältigen Beziehungen ermöglichen, werden als Biotope bezeichnet. Ein ausgewiesenes Biotop hat zum Ziel, den Lebensraum gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu schützen.
Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stellt eine Reihe solcher Biotope im § 22 unter besonderen Schutz. Dazu gehören alle im § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Biotope. Die Liste der geschützten Lebensräume wird durch die konkreten Verhältnisse in Sachsen-Anhalt ergänzt. Dabei genügt die bloße Existenz eines der aufgeführten Biotope, um den besonderen Schutz auszulösen. Es spielt es keine Rolle, wo sich das Biotop befindet. Durch die gesetzlichen Vorschriften ist die Zerstörung oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten.
Die schützenswerten Biotope werden in verschiedene Biotoptypen beziehungsweise Lebensraumtypen eingeordnet. Zu den Biotoptypen mit der größten Flächenausdehnung gehören in Halle (Saale) Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Auwälder sowie Röhrichte, Nasswiesen und Verlandungszonen.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erfolgte bis 1994 eine erste Bestandsaufnahme der vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope. Ende 1998 konnte die erste flächendeckende Kartierung und Beschreibung der insgesamt 838 besonders geschützten Biotope formal abgeschlossen werden. Die digitale Darstellung erfolgte im Jahr 1999 und wurde seitdem laufend aktualisiert. Aktuell sind zurzeit über 1770 Biotope erfasst.
Das von der Unteren Naturschutzbehörde geführte Verzeichnis der unter besonderen Schutz gestellten Gebiete und Objekte ist nicht abgeschlossen und wird laufend durch weiteres Datenmaterial aktualisiert. |
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