| Seit Beginn des neuen Jahrtausends wird ein europäisches Schutzgebietsnetz mit dem Namen "Natura 2000" geschaffen. Es besteht aus Gebieten, denen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen zukommt. Daraus ergibt sich die Gelegenheit und Notwendigkeit, Naturschutzmaßnahmen mit nachhaltigen Nutzungen zu kombinieren. Bei der Auswahl der jeweiligen Gebiete sind die Mitgliedsstaaten an die EU-Vogelschutz-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) gebunden. Durch die Habitat-Richtlinie wird das größte ökologische Netz der Welt "Natura 2000" geschaffen. Die Umsetzung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für die ausgewählten Schutzgebiete obliegt jedem Mitgliedsstaat. Die Maßnahmen sollen den fachwissenschaftlichen Vorgaben zu natürlichen Lebensraumtypen und zu Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Rechnung tragen. Dabei sind jedoch auch die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen sowie regionalen und örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen.
Fachliche Grundlagen für die Gebietsauswahl im Land Sachsen-Anhalt waren Erkenntnisse aus der Infrarot-Luftbildbefliegung von 1992-1993, selektive Biotopkartierungen sowie laufende aktuelle Bestandserfassungen. Nach der Grundlagenauswertung im Jahr 1998 erfolgte die Erarbeitung und Abgrenzung der FFH-Gebietsliste nach einer Repräsentativitätsbeurteilung des betreffenden Vorschlaggebietes für den jeweiligen Lebensraumtyp (Anhang I) oder die Population der jeweiligen Art (Anhang II) in Sachsen-Anhalt.
Nach dem Abschluss der Meldung der FFH- und Vogelschutzgebiete in Deutschland kommt es in Zukunft vornehmlich darauf an, den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis durch ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Dabei ist unter Management der gesamte Prozess von der Erstellung der Managementpläne bis zur Durchführung konkreter Maßnahmen oder Erfolgskontrollen zu verstehen, der der Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Schutzgebiete dient. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.
Die durch FFH- und Vogelschutzrichtlinie gegebenen rechtlichen Grundlagen erfordern die Ausrichtung der notwendigen Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen auf den Zustand der zu schützenden Arten oder Lebensräume im Gebiet. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen und Arten auf biogeografischer Ebene zu erreichen.
Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete in der Stadt Halle (Saale) beträgt zirka 2700 ha. Das entspricht rund 20 % der Fläche des Stadtgebietes.
In der Karte sind zur Information auch die Gebiete außerhalb der Stadtgrenze dargestellt. Die Darstellung wurde vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt übernommen. Hier kann es an der Stadtgrenze zu Ungenauigkeiten auf Grund unterschiedlicher Erfassungsmaßstäbe kommen. |
|