| Durch Verordnung können entsprechend § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis fünf Hektar als Naturdenkmal festgesetzt werden, deren besonderer Schutz
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Zu den flächenhaften Naturdenkmalen zählen beispielsweise kleine Wasserflächen, Haine, Hecken, erdgeschichtliche Aufschlüsse, bedeutsame Grünbestände sowie Laich- und Brutgebiete. Die Gesamtfläche der flächenhaften Naturdenkmale beläuft sich auf 53,35 ha.
Hinzu kommen Einzelschöpfungen der Natur wie besondere Felsen, Höhlen, Erdfälle, Gletscherspuren, Quellen, seltene historisch bedeutsame oder charakteristische Bäume sowie Baum- und Gebüschgruppen. Im halleschen Stadtgebiet sind vorrangig Einzelbäume vertreten. Als geologische Naturdenkmäler sind unter anderen die Gletscherschliffe am Galgenberg, ein geologischer Aufschluss in der Burgstraße und zwei Riesen-Kalzitsphärite am Domplatz geschützt.
Die Karten im Umweltatlas dienen der Information. Die flurstücksgenaue Abgrenzung der Schutzgebiete ist aus den Originalkarten zu entnehmen. Diese können während der Sprechzeiten im Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, Hansering 15, 06108 Halle (Saale) eingesehen werden. |