| Unter dem Begriff Landschaftsbild kann die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden werden. Das Landschaftsbild ist somit die Abbildung der Landschaft durch den Menschen. Aufgrund der physiognomisch hervortretenden Merkmale der Naturausstattung der Landschaft und deren Nutzung durch die Gesellschaft wird es für den Betrachter räumlich und durch den Aspektwandel auch zeitlich wahrnehmbar. Probleme bei der gutachterlichen Bewertung von Landschaftsbildern bzw. Auswirkungen auf das Landschaftsbild liegen im Wahrnehmungsprozess begründet. Um der genannten Problematik Rechnung zu tragen, wurde mittels objektiver Kriterien eine textliche Einschätzung vorgenommen, die dann kartographisch belegt wurde. Als Informationsgrundlage dienten die Auswertung von CIR-Luftbildern, die Kartierung im Gelände und die Auswertung aktueller und historischer topographischer Karten.
Zu den Kriterien für die Bewertung des Landschaftsbildes gehören die Strukturvielfalt, die Eigenart und der Erhalt, die Natürlichkeit und der landschaftsästhetische Wert.
Unter Strukturvielfalt sind die Reichhaltigkeit der Ausstattung und die eindeutig erkennbare Ordnung eines Raumes zu verstehen. Es geht weder um ein Maximum verschiedener Elemente, noch um eine einfache und leicht zu durchschauende Struktur in weiträumiger Monotonie, als vielmehr um das Vorhandensein notwendiger Orientierungspunkte, blicklenkender und blickbegrenzender Merkmale. Zu bewertende Teilaspekte sind Oberflächenform und Gewässer, Vegetation und Nutzung, Kleinstrukturen sowie Aspekt- und Perspektivvielfalt.
Die Eigenart und der Erhalt sind gleichzusetzen mit der kulturhistorischen Charakteristik einer Landschaft, die sich aus historisch gewachsenen, besonders charakteristischen und unverwechselbaren Landstrukturen herausgebildet hat. Die Identifizierungsmöglichkeiten mit der Landschaft sind umso größer, je weniger sie von dieser historischen Eigenart verloren hat. Die Bedürfnisse nach Freiheit, Heimat und Geborgenheit können am besten befriedigt werden, je stärker der Mensch sich in dieser Landschaft zuhause fühlt. Dabei sind solche Teilaspekte wie landbaulicher Wandel, Vielfaltverlust, Verlust spezifischer landschaftlicher Erscheinungsformen insbesondere kulturhistorisch wertvoller Elemente zu betrachten.
Auf Grundlage der Bedürfnisbefriedigung nach Selbstverwirklichung wird eine Bewertung vorgenommen und Naturnähe in diesem Sinne verstanden, als sichtbare Strukturen und Objekte die von Natur aus dort vorhanden sind, als Eindruck des Ursprünglichen, als Fehlen visueller Störfaktoren. Eine Rolle spielen beispielsweise die Teilaspekte Topographie, Nutzung und Vegetation, Harmonie von Form und Inhalt sowie die Übereinstimmung von Realität und Idealbild.
Neben der Bewertung des landschaftsästhetischen Wertes enthält die kartographische Darstellung auch Inhalte über lineare und punktuelle Strukturelemente von hohem landschaftsgestalterischen Wert, wie Einzelbäume, Flurgehölze und landschaftstypische Ortsrandlagen.
Aber auch optische und akustische Störstellen des landschaftsästhetischen Erlebens, wie Wirtschaftsbauten, Hochspannungsleitungen, Sendemasten und Geräuschquellen werden berücksichtigt.
Außerdem enthält die Karte 16 des Landschaftsrahmenplanes noch Angaben zu markanten Blickbeziehungen und Aussichtspunkten.
Im Ergebnis der Bewertung der einzelnen Kriterien erwiesen sich das Saaletal, die Dölauer Heide einschließlich des Heidesees und der Altstadtkern von Halle (Saale) als gestalterisch bedeutsamste Größen.
Kartengrundlage: OECOCART und CUI mbH im Auftrag der Stadt Halle (Saale), Umweltamt, Maßstab der Originalkarten: 1:50.000, Digitalisierung: Stadt Halle (Saale), Umweltamt |