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Natur- und Landschaftsschutz / Landschaftsrahmenplan (LRP) als einheitliches naturschutzfachliches Planwerk

4.1.14.  Karte 14 Grundwasser (Auszug)

Grafik

  Das Grundwasser ist insofern ein besonders sensibles Schutzgut und ein limitierender Faktor des Naturhaushaltes und der Raumnutzung, als der gesamte Wasserver- und -gebrauch in Mitteleuropa i.d.R. aus Grundwasser gedeckt werden muss. Informationen über Grundwasserhöffigkeit, Bildungsraten des Grundwassers und der Verunreinigungsempfindlichkeit der Grundwasserleiter sind ebenso wie Aussagen über den Geschütztheitsgrad der Grundwasserkörper von hohem Interesse.
Gleichfalls sind Kenntnisse über den Flurabstand des Grundwassers erforderlich, da das Grundwasser Einfluss auf die Vegetation ausübt. Je nach Durchwurzelungstiefe einzelner Pflanzen, nach Bodenart und nach dem kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers sind die Abstände verschieden. Für Bäume ist ein Limit von 4 m unter Flur als absolute Grenze gesetzt. Für die Vegetation der Feuchtgebiete ist ein Flurabstand von weniger als 50 cm erforderlich.

Besondere Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwassers können sein:

- Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Überbauung und Bergbauauswirkungen,
- Veränderungen der Möglichkeiten der Grundwasserbildung durch Zunahme der Versiegelung der   Bodenoberflächen und Überbauung,
- unangemessen hohe Grundwasserentnahme,
- Schadstoffeintrag durch Agrochemikalien, Havarien, Sickerwässer aus Deponien und Altlasten.

In Ballungsräumen von Wirtschaft und Bevölkerung ist die umfassende Kenntnis und die Bewertung der Grundwasserverhältnisse wesentliche Voraussetzung für eine wirksame, umweltbezogene Raumplanung.

Durch die Nutzung des flächendeckenden Kartenwerkes, der "Hydrogeologischen Karte der DDR 1:50.000" (1984-86) ist ein umfassendes Datenmaterial verwendbar, welches hinreichend eine substantielle Kartenaussage zum Thema Grundwasser ermöglicht. Das mehrschichtige Informationsbündel umfasst als Datenquelle für die Karte 14 des LRP im einzelnen:

- Aussagen zum Grundwasserkörper (Grundwasserisohypsen des oberen Grundwasserleiters,   Grundwasserscheiden, Fließrichtung des Grundwassers),
- Informationen über die Grundwasserleiter (hydrogeologische Struktureinheiten, Gesteinsart und   implizit, deren Grundwasserhöffigkeit),
- den mittleren Flurabstand des oberen Grundwasserleiters und
- Hinweise über Verschmutzungsempfindlichkeit des oberen Grundwasserleiters sowie schließlich
- ausgewiesene Trinkwasserschutzzonen.

Wichtige Aussagen über Grundwasserentnahmemengen und über Gefahrenquellen durch potentielle Verunreinigungen waren nicht mehr zutreffend und konnten demzufolge nicht berücksichtigt werden.

Die Bewertung der hydrologischen Struktureinheiten hinsichtlich des mittleren Flurabstandes des oberen Grundwasserleiters und der Verschmutzungsempfindlichkeit des oberen Grundwasserleiters werden unterschiedlich kartographisch dargestellt. Die Angabe des Flurabstandes erfolgt mit Ziffernsignaturen, während die Verschmutzungsempfindlichkeit mit der Flächenfarbe abgebildet wird. In der Karte 14 des LRP werden dadurch die Problembereiche aufgezeigt. Das NW-SE gerichtete hallesche Störungssystem erweist sich als erstrangig raumgliedernd. Die bisher bekannten, vermuteten und rechnerisch ermittelten Grundwasserisohypsen werden an diesen Linien orientiert oder nachgewiesen.

Die Kompaktgesteine des halleschen Porphyrkomplexes im Nordwesten stellen mit ihren überwiegend geringmächtigen bindigen Deckschichten gering geschützte Grundwasserleiter dar, wenn auch der Flurabstand starken Schwankungen unterworfen ist. Im zentralen Bereich des halleschen Plateaus ist der Gesteinskomplex ohne Grundwasserführung. An den nicht unbedeutenden Arealen von Nietleben, Kanena und Osendorf ist durch Bergbaueinfluss der Grundwasserkörper gänzlich gestört. Dadurch ist nicht nur der Flurabstand radikal verändert worden.

Zurzeit sind folgende Grundwasserentnahmen von Bedeutung:
Die Wassergewinnung beruht auf der künstlichen Grundwasseranreicherung über sieben Versickerungsbecken und Förderung über Brunnengalerien, der Gewinnung von Uferfiltrat aus Saale, Weißer Elster und Gerwische und in geringem Umfang der Förderung echten Grundwassers. Die Wasserfassungen Beesen haben schon längst eine langfristige, wohl irreversible Veränderung des Grundwasserkörpers herbeigeführt.

Im Bereich Halle-Neustadt wird eine Grundwasserabsenkung durchgeführt, die gewährleistet, dass das für die bauliche Sicherheit notwendige Grundwasserniveau (Oberfläche des Grundwasserkörpers 5 m unter Flur) gehalten wird. Hierzu gehören die Brunnengalerien parallel zum Gimritzer Damm und der B 80 sowie am Kalksteinbruch und am Graebsee.

Die zeitweilige Grundwasserhaltung im Bereich des Altbergbaus betrifft die Standorte Hufeisensee, Osendorfer See, Heidesee und Kalksteinbruch.

Weitere Grundwasserentnahmen erfolgen über Brunnen in Kleingärten, Betrieben u.ä. wie z.B. über die Brunnengalerie am Hufeisensee.

Kartengrundlage: OECOCART und CUI mbH im Auftrag der Stadt Halle (Saale), Umweltamt Maßstab der Originalkarten: 1:50.000, Digitalisierung: Stadt Halle (Saale), Umweltamt


letzte Änderung: 12.10.2010

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