| Die Naturschutzgesetze von Bund und Land Sachsen-Anhalt schreiben vor, dass jede untere Naturschutzbehörde für ihr Gebiet einen Landschaftsrahmenplan auszuarbeiten und fortzuführen hat. Der Landschaftsrahmenplan soll als umfassender Fachplan erarbeitet werden, den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft darstellen und die für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Naturräume des Stadtgebietes erforderlichen Maßnahmen aufzeigen und begründen. Aus der Erfassung der planerischen Grundlagen im Analysenteil des Landschaftsrahmenplanes sind dann einheitliche, alle natürlichen Faktoren berücksichtigende Planungskarten für die Ausweisung von Schutzgebieten, für die Einschätzung des Konfliktpotentials von Bauvorhaben aller Art, insbesondere im Außenbereich und für die notwendigen landschaftspflegerischen Maßnahmen abzuleiten.
Hinweis: Der Landschaftsrahmenplan im Land Sachsen-Anhalt ist anders als in manchen anderen Bundesländern kein in einem Beteiligungs- und Abwägungsverfahren abgestimmter verbindlicher Plan, sondern als beratender Fachplan zu verstehen. Die im LRP dargelegten Maßnahmen und Anforderungen sollen bei der Erarbeitung von Satzungen, Verordnungen und anderen Planungen berücksichtigt werden. Er ist eine unverbindliche Arbeitsgrundlage der Unteren Naturschutzbehörde.
Gutachterlich und umfassend sind im Landschaftsrahmenplan enthalten:
- gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft einschließlich voraussichtlicher Änderungen,
- Teile von Natur und Landschaft, die unter Naturschutz stehen,
- die für diese Gebiete erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
- die erforderlichen Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes,
- die sonst erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere beim Bodenabbau und Bodenschutz, zum Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopverbund sowie für die Erholung in der freien Natur.
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Halle (Saale) von 1997
Der Landschaftsrahmenplan für die Stadt Halle (Saale) war im Mai 1997 nach umfassender Diskussion der Entwürfe mit dem Landesamt für Umweltschutz und der Oberen Naturschutzbehörde fertiggestellt. Auftraggeber war die Kreisfreie Stadt Halle, Auftragnehmer eine Planungsgemeinschaft der Ingenieurbüros OECOCART GmbH und CUI – Consultinggesellschaft für Umwelt und Infrastruktur mbH. In den LRP wurden alle bis 1995 und teilweise auch danach bis zum Redaktionsschluss erhobenen Daten von Natur und Landschaft aufgenommen. Eine ständige Aktualisierung der Daten erfolgte nicht. Vielmehr sollte es eine vollständige Neubearbeitung in den nächsten Jahren geben. Diese liegt jetzt als 1. Teilfortschreibung vor und dient als Ergänzung bzw. als Vergleich zum Planwerk von 1997 (siehe Punkt 4.2.).
Um den Planungsraum regional einordnen zu können, beginnt der Landschaftsrahmenplan mit einem Überblick über die geographische Lage der Stadt Halle (Saale) sowie die Gliederung der Stadt in planungsrelevante Teilräume. Die verschiedenen Landschaften der Stadt werden beschrieben und die geologischen Verhältnisse, die teils noch natürlich, teilweise aber auch durch historische Nutzung anthropogen überprägt sind, dargestellt. Der verbalen Beschreibung ist eine Karte im Maßstab 1:50.000 zugeordnet, in der die geologischen Verhältnisse im Planungsraum sichtbar werden.
Um die Entstehung des heutigen Stadt- und Landschaftsgefüges nachvollziehen zu können, werden im historischen Teil des LRPs die Stadtgeschichte sowie die Geschichte des Gartenwesens und die der Waldgebiete recht ausführlich dargestellt. Ausgehend von einem Überblick über die Lage der Stadt im Naturraum und ihrer historischen Entwicklung werden für die Landschaften der Stadt Leitbilder entwickelt. Hauptaugenmerk wird dabei auf den Erhalt und die Entwicklung von noch sehr naturnahen bzw. für den Arten- und Biotopschutz sehr wertvollen Strukturen gelegt.
Neben der Analyse der naturräumlichen Gegebenheiten und der historischen Stadtentwicklung wird der Analyse des gegenwärtigen Zustandes von Natur und Landschaft im LRP breiter Raum eingeräumt. Die Analyse erfolgt schutzgutbezogen für Flora, Fauna, Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild. Außer der verbalen Darstellung und Bewertung der Schutzgüter erfolgt auch die kartographische Darstellung in Themenkarten im Maßstab 1:50.000. Insgesamt wurden 24 Karten, beginnend mit der physischen Geographie, über Geologie, Boden, Wasserhaushalt, Klima bis hin zu Landschaftsbild und Erholung, erarbeitet. Aus der Synthese der Aussagen dieser Karten entstanden dann die drei Hauptkarten des Landschaftsrahmenplanes: die Karte der Schutzgebiete (Karte 22), die Konfliktkarte (Karte 23) und die Karte der Anforderungen an die Nutzungen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege (Karte 24).
Für die geschützten und schützenswerten Bereiche sowie die nach § 37 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesenen besonders geschützten Biotope ist die Karte 22 der Schutzgebiete im Maßstab 1:20.000 angefertigt worden. Aufgrund des Maßstabes sind allerdings sehr kleine §-30-Biotope nicht mehr darstellbar. Im Text werden außerdem Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur- und Landschaft vorgeschlagen, die sich dafür aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung eignen. Diese Gebiete zeichnen sich durch ihr reichhaltiges Inventar an besonders geschützten Biotopen aus.
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Die Konfliktkarte zum LRP (Karte 23), die im Maßstab 1:20.000 erstellt wurde, verdeutlicht die Konfliktbereiche der Stadt, die sich aufgrund vorhandener und geplanter Nutzungen ergeben. Im Text erfolgt eine schutzgutbezogene Konfliktbeschreibung, der räumliche Schwerpunkte zugeordnet werden. In die Konfliktkarte ist für die geplanten Baugebiete im Außenbereich eine Signatur aufgenommen worden, die wiedergibt, wie viele Schutzgüter durch den geplanten Eingriff erheblich beeinträchtigt werden. Daraus lassen sich wertvolle Hinweise für die Eingriffsbewertung in der Bauleitplanung entnehmen.
In der Karte 24 „Anforderungen an die Nutzungen” im Maßstab 1:20.000 sind Maßnahmen dargestellt, die dem Arten- und Biotopschutz sowie der Erholung dienen. Für die Flächennutzungen werden in dieser Karte die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Nutzungen und Maßnahmen dargestellt. Die kartographische Darstellung wird durch eine Tabelle im Textteil ergänzt, in der die Anforderungen an die Nutzungen aus naturschutzfachlicher Sicht detailliert beschrieben werden. In die Karte „Anforderungen an die Nutzungen” wurden die Grenzen der geplanten inzwischen zum Teil auch schon realisierten Baugebiete nachrichtlich übernommen. Die aus der Sicht des Naturschutzes gewünschte Nutzung wurde flächig unterlegt.
Die im LRP dargelegten Maßnahmen und Anforderungen sollen bei der Erarbeitung von Grünordnungsplänen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist zum Landschaftsrahmenplan festzustellen, dass er als eine Arbeitsgrundlage der Unteren Naturschutzbehörde aufzufassen ist.
Da der LRP immer nur einen Ausschnitt über den Zustand von Natur und Landschaft aus dem Zeitraum seiner Erarbeitung enthalten kann, besteht die Notwendigkeit, den Plan regelmäßig fortzuschreiben. Eine Teilfortschreibung erfolgte zum Jahr 2013 und ist unter 4.2. näher ausgeführt. Dabei sind die Veränderungen der Naturräume berücksichtigt, aber auch neue Schutzgebiete und aktuelle Kartierungsergebnisse bzw. veränderte Flächennutzungen eingearbeitet. Beispielsweise liegen für die Stadt Halle (Saale) inzwischen die Ergebnisse der flächendeckenden Biotopkartierung, das Arten- und Biotopschutzprogramm und die im Rahmen von Natura 2000 an die EU gemeldeten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vor. Diese sind bei der Fortschreibung des LRPs in Karte und Text berücksichtigt.
Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass der LRP bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden kann und gegen Kostenerstattung auch Abdrucke verlangt werden können.
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