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3.5.   Mittelgroße Feuerungsanlagen

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  Am 20.06.2019 trat die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung gilt für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt.

Die Betreiber solcher Feuerungsanlagen sind gemäß § 6 der 44. BImSchV dazu verpflichtet, die Anlagen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Bestandsanlagen sind gemäß § 6 Absatz 2 spätestens bis zum 01.12.2023 zu registrieren.

Die zuständige Behörde leitet sich nach der Nr. 1.1.1 ff. des Anhangs zur Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) ab. In Zweifelsfragen steht Ihnen die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Im Sinne einer einheitlichen Anzeige bitten wir Sie, das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellte Formular zu verwenden und elektronisch auszufüllen.

Die Untere Immissionsschutzbehörde führt ein Register der Feuerungsanlagen in eigener Zuständigkeit und aktualisiert dieses regelmäßig mindestens jedoch quartalsweise.

Folgende Informationen werden übermittelt:
FWL - Feuerungswärmeleistung der Anlage in Megawatt
Art - Art der Feuerungsanlage (Dieselmotoranlage, Gasturbine, Zweistoffmotoranlage, sonstige Motoranlage, sonstige Feuerungsanlage)
Hoehe - Höhe der Emissionsquelle über Gelände
B_Stunden - voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage
B_Last - durchschnittliche Betriebslast der Feuerungsanlage
NACE-Code - Tätigkeit nach Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik
Beschreibu - verbale Beschreibung des zugehörigen NACE-Codes


letzte Änderung: 16.12.2020

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