| "Anlass für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes waren die Ergebnisse der laufenden NO2-
und Partikel PM10-Messungen an der Verkehrsmessstation Halle/Paracelsusstraße im Jahr
2010, die Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes (gültig ab 01.01.2010) und des
Partikel PM10-Tagesmittelwertes (gültig seit 01.01.2005) ausweisen.
Neben dieser Messstation im Bereich mit der mutmaßlich höchsten Belastung geben orientierende
Messungen mit NO2-Passivsammlern Hinweise auf weitere Belastungsschwerpunkte im
Stadtteil Giebichenstein sowie in der Trothaer Straße und an der Messstation Merseburger
Straße.
Der bereits im Jahr 2005 in Kraft gesetzte Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Ballungsraum
Halle 2005 wird durch den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle 2011 ersetzt.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes ist in Sachsen-Anhalt das Ministerium
für Landwirtschaft und Umwelt. Die fachliche Begleitung ist Aufgabe des Landesamtes
für Umweltschutz. Die Planaufstellung erforderte ein enges Zusammenwirken insbesondere
mit der Stadt Halle (Saale) als Träger der Verkehrs- und Bauleitplanung sowie des öffentlichen
Nahverkehrs.
Von entscheidender Bedeutung für die Maßnahmenplanung ist, dass der Partikel PM10-Grenzwert bereits seit dem 01.01.2005 eingehalten werden muss. Für NO2 gelten die Immissionsgrenzwerte
seit dem 01.01.2010. In einigen Gebieten des Ballungsraums Halle wurden
2010 die Grenzwerte überschritten. Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle 2011
zeigt auf, mit welchen Maßnahmen die Belastung der Luft mit Partikeln PM10 und mit Stickstoffdioxid
so weit reduziert werden kann, dass ab 2015 der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten
wird. Er ist die Voraussetzung für die zuständige Behörde, das Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt, um einen Antrag auf Gewährung einer Frist bis 2015 zur Einhaltung des
Grenzwertes für Stickstoffdioxid stellen zu können." (Luftreinhalteplan 2011, Auszug aus der Zusammenfassung)
Weitere Informationen zum Luftreinhalteplan 2011 sowie einen Link zum Text desselben finden Sie hier . |
|