| Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Aufgabe von Staat, Kommunen und den Wasserversorgungsunternehmen. Der unmittelbare Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen muss frei von möglichen wassergefährdenden Stoffen sein. Die zuständige Wasserbehörde kann für ein genau bezeichnetes Gebiet ein Wasserschutzgebiet festlegen. In diesem Wasserschutzgebiet können Handlungen verboten werden oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden, die das Gewässer gefährden. Grundsätzlich sind Wasserschutzgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung einzurichten.
Ein Wasserschutzgebiet hat verschiedene Wasserschutzzonen
1. Fassungsbereich (Brunnen, Quelle)
2. engere Schutzzone
3. weitere Schutzzone
In der Stadt Halle (Saale) ist ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Es befindet sich in der Elster-Saale-Aue im Süden der Saalestadt. Auch wenn das Wasserwerk Beesen derzeit nicht im Betrieb ist, werden die Trinkwasserschutzzonen für den Bedarfsfall einer Wiederinbetriebnahme aufrechterhalten.
Erfassungsmaßstab: 1:10.000 |